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Tagesordnung - WRK für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg  

 
 
Bezeichnung: WRK für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg
Gremium: WRK für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg
Datum: Di, 25.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:21 - 18:42   (öffentlich ab 18:39) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Sanierung des UPM-Kanals (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03103  
Ö 4  
Sanierung Abwasserkanal Hessenbachstraße (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/19/03104  
Ö 5  
Projektbeschluss Altlastenzwischenlagerfläche (Referent: Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat)
Enthält Anlagen
BSV/19/03006  
    25.06.2019 - Bau- und Konversionsausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Flächen bei der Deponie Nord ab 2020 für die Zwischenlagerung des Aushubmaterials von Baustellen des Tiefbauamtes und der Stadtentwässerung Augsburg nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine ordnungsgemäße und zeitnahe Zwischenlagerung des Aushubmaterials ist deshalb nicht mehr gewährleistet.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens das städtische Areal an der Schönbachstraße als Zwischenlagerfläche umgehend herzustellen und zu betreiben.

 

3. Die Zwischenlagerfläche dient sowohl dem Tiefbauamt (TBA) als auch der Stadtentwässerung Augsburg (SEA). Aus diesem Grund werden die Herstellungskosten im Verhältnis 50 : 50 geteilt. Die Herstellung und der Betrieb der Zwischenlagerfläche sollen durch das Tiefbauamt erfolgen, das auch als anordnungsbefugte Dienststelle für die Ausgabehaushaltsstellen gemäß Ziffer 4 dieses Beschlusses fungieren soll.

 

4. Zur Finanzierung der Zwischenlagerfläche werden gemäß Art. 66 GO außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 1.750.000 € bewilligt, die sich auf folgende Haushaltsstellen des neuen Vorhabens UA 77110 VHK 914 (Gemeinsame Lagerplätze - Bauhöfe / Errichtung einer Zwischenlagerfläche an der Schönbachstraße) verteilen:

 HSt. 2.77110.9351.02 VHK 914 (Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung, hier Radlader und Bürocontainer): 250.000 €

 HSt. 2.77110.9401.00 VHK 914 (Hochbauherstellung, hier kleine Abstellhalle für den Radlader): 80.000 €

 HSt. 2.77110.9601.00 VHK 914 (Sonstige Bauten, hier Herstellung und Abdichtung der Zwischenlagerfläche): 1.420.000 €

Die Deckung erfolgt in insgesamt gleicher Höhe durch Mehreinnahmen bei HSt. 2.77110.3651.00 VHK 914 (Investitionsförderung von kommunaler Sonderrechnung; hier Investitionszuschuss vom SEA) in Höhe von 1.163.750 € sowie durch Mehreinnahmen bei HSt. 1.90020.0411.01 (Allgemeine Zuweisungen, Land - Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 586.250 €.

Diese besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.

 

5. Zur Finanzierung des aus dem Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung an den städtischen Haushalt zu leistenden Investitionszuschusses i.H.v. insgesamt 1.163.750 € werden überplanmäßige Ausgabemittel wie folgt bewilligt:

 

 Vermögensplan-Kanalnetz-Kto. 0200 :  + 923.750 €

 

 Deckung: Vermögensplan-Kanalnetz-Kto.711/6 :  - 923.750 €

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    25.06.2019 - WRK für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Flächen bei der Deponie Nord ab 2020 für die Zwischenlagerung des Aushubmaterials von Baustellen des Tiefbauamtes und der Stadtentwässerung Augsburg nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine ordnungsgemäße und zeitnahe Zwischenlagerung des Aushubmaterials ist deshalb nicht mehr gewährleistet.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens das städtische Areal an der Schönbachstraße als Zwischenlagerfläche umgehend herzustellen und zu betreiben.

 

3. Die Zwischenlagerfläche dient sowohl dem Tiefbauamt (TBA) als auch der Stadtentwässerung Augsburg (SEA). Aus diesem Grund werden die Herstellungskosten im Verhältnis 50 : 50 geteilt. Die Herstellung und der Betrieb der Zwischenlagerfläche sollen durch das Tiefbauamt erfolgen, das auch als anordnungsbefugte Dienststelle für die Ausgabehaushaltsstellen gemäß Ziffer 4 dieses Beschlusses fungieren soll.

 

4. Zur Finanzierung der Zwischenlagerfläche werden gemäß Art. 66 GO außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 1.750.000 € bewilligt, die sich auf folgende Haushaltsstellen des neuen Vorhabens UA 77110 VHK 914 (Gemeinsame Lagerplätze - Bauhöfe / Errichtung einer Zwischenlagerfläche an der Schönbachstraße) verteilen:

 HSt. 2.77110.9351.02 VHK 914 (Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung, hier Radlader und Bürocontainer): 250.000 €

 HSt. 2.77110.9401.00 VHK 914 (Hochbauherstellung, hier kleine Abstellhalle für den Radlader): 80.000 €

 HSt. 2.77110.9601.00 VHK 914 (Sonstige Bauten, hier Herstellung und Abdichtung der Zwischenlagerfläche): 1.420.000 €

Die Deckung erfolgt in insgesamt gleicher Höhe durch Mehreinnahmen Bei HSt. 2.77110.3651.00 VHK 914 (Investitionsförderung von kommunaler Sonderrechnung; hier Investitionszuschuss vom SEA) in Höhe von 1.163.750 € sowie durch Mehreinnahmen bei HSt. 1.90020.0411.01 (Allgemeine Zuweisungen, Land - Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 586.250  €.

Diese besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.

 

5. Zur Finanzierung des aus dem Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung an den städtischen Haushalt zu leistenden Investitionszuschusses  i.H.v. insgesamt 1.163.750 € werden überplanmäßige Ausgabemittel wie folgt bewilligt:

 

Vermögensplan-Kanalnetz-Kto. 0200 :    + 923.750 €

 

Deckung: Vermögensplan-Kanalnetz-Kto.711/6 : - 923.750 €

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

9

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    27.06.2019 - Stadtrat Augsburg
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Flächen bei der Deponie Nord ab 2020 für die Zwischenlagerung des Aushubmaterials von Baustellen des Tiefbauamtes und der Stadtentwässerung Augsburg nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine ordnungsgemäße und zeitnahe Zwischenlagerung des Aushubmaterials ist deshalb nicht mehr gewährleistet.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens das städtische Areal an der Schönbachstraße als Zwischenlagerfläche umgehend herzustellen und zu betreiben.

 

3. Die Zwischenlagerfläche dient sowohl dem Tiefbauamt (TBA) als auch der Stadtentwässerung Augsburg (SEA). Aus diesem Grund werden die Herstellungskosten im Verhältnis 50 : 50 geteilt. Die Herstellung und der Betrieb der Zwischenlagerfläche sollen durch das Tiefbauamt erfolgen, das auch als anordnungsbefugte Dienststelle für die Ausgabehaushaltsstellen gemäß Ziffer 4 dieses Beschlusses fungieren soll.

 

4. Zur Finanzierung der Zwischenlagerfläche werden gemäß Art. 66 GO außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 1.750.000 € bewilligt, die sich auf folgende Haushaltsstellen des neuen Vorhabens UA 77110 VHK 914 (Gemeinsame Lagerplätze - Bauhöfe / Errichtung einer Zwischenlagerfläche an der Schönbachstraße) verteilen:

  • HSt. 2.77110.9351.02 VHK 914 (Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung, hier Radlader und Bürocontainer): 250.000 €
  • HSt. 2.77110.9401.00 VHK 914 (Hochbauherstellung, hier kleine Abstellhalle für den Radlader): 80.000 €
  • HSt. 2.77110.9601.00 VHK 914 (Sonstige Bauten, hier Herstellung und Abdichtung der Zwischenlagerfläche): 1.420.000 €

Die Deckung erfolgt in insgesamt gleicher Höhe durch Mehreinnahmen Bei HSt. 2.77110.3651.00 VHK 914 (Investitionsförderung von kommunaler Sonderrechnung; hier Investitionszuschuss vom SEA) in Höhe von 1.163.750 € sowie durch Mehreinnahmen bei HSt. 1.90020.0411.01 (Allgemeine Zuweisungen, Land - Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 586.250  €.

Diese besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.

 

 

 

 

 

 

 

5. Zur Finanzierung des aus dem Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung an den städtischen Haushalt zu leistenden Investitionszuschusses  i.H.v. insgesamt 1.163.750 € werden überplanmäßige Ausgabemittel wie folgt bewilligt:

 

 Vermögensplan-Kanalnetz-Kto. 0200:  + 923.750 €

 

 Deckung: Vermögensplan-Kanalnetz-Kto.711/6:  - 923.750 €

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

50

Abstimmung:

49:1

 

Ö 6  
Genehmigung der Niederschrift vom 04.04.2019  
13.WP 36.WRK_3