Beschlussempfehlung
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. weiterhin bei allen Beschlussvorlagen deren Auswirkungen auf die in den Zukunftsleitlinien für Augsburg festgelegten Nachhaltigkeitsziele mittels Nachhaltigkeitseinschätzung darzustellen; die in der Anwendungsinformation unter „C. Anwendungsbereich“ festgelegten Beschlussvorlagen sind weiterhin ausgenommen. Diese Festlegung gilt bis Ende 2022. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist ist dem Stadtrat ein Vorschlag zum weiteren Verfahren vorzulegen. Jährlich ist eine Auswertung der Nachhaltigkeitseinschätzungen vorzunehmen und dem Stadtrat vorzustellen.
2. bei allen Nachhaltigkeitseinschätzungen die Auswirkungen auf das Ziel „Ö1 Klima schützen“ verpflichtend auszufüllen und mit einer Begründung zu versehen. Sollte die zulässige Zeichenzahl des Formblatts in der Anlage dazu nicht ausreichen, ist in der Beschlussvorlage entsprechend zusätzlich Auskunft gegeben werden.
3. die Textfelder der Nachhaltigkeitseinschätzung häufiger für Erläuterungen zu nutzen. Dabei ist eine Verteilung auf die vier verschiedenen Dimensionen anzustreben. Es wird ausdrücklich dazu ermuntert, auch problematische Auswirkungen von Entscheidungen, die sich nicht vermeiden lassen, zu thematisieren. Beim mündlichen Vortrag einer Beschlussvorlage mit Nachhaltigkeitseinschätzung ist die Nachhaltigkeitseinschätzung verpflichtend zu thematisieren.
4. die Möglichkeit zu prüfen, die Erstellung der Nachhaltigkeitseinschätzung direkt in den Vorgang der Beschlussvorlagenerstellung in allris zu integrieren.