Beschluss
1. Ziffer V „Beförderung von Juristinnen/ Juristen über BesGr A14 BayBesO hinaus“ der
Beförderungsrichtlinien für Beamtinnen und Beamten der Stadt Augsburg
(BSV/11/00214) wird aufgehoben.
2. Auf verbeamtete juristische Sachbearbeitungen bei der Stadt Augsburg, die aktuell eine Planstelle, die nach A 15 bewertet ist, besetzen und noch in A13/A14 sind, ist die bisherige Regelung, dass eine Beförderung nach einer fünfjährigen Wartezeit und bei Vorliegen entsprechender Beurteilungen erfolgen kann, noch anzuwenden (Übergangsregelung).