Beschlussempfehlung
1. Der Erfahrungsbericht zum Augsburger Mietspiegel 2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Fortschreibung des Augsburger Mietspiegels (in Anlage beigefügt) wird als qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt. Die Zustimmung zur Veröffentlichung wird erteilt.
Der Antrag von Stadträtin Schabert-Zeidler, unter Ziffer 1 das Wort „zustimmend“ zu streichen, wird mit 7:7 Stimmen abgelehnt.