Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 380.000 € bei HSt. 2.61670.9601.00 VHK 801, „Sport- und Stadtgarten OASE im Viertel Rechts der Wertach“, Sonstige Bauten, in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) in Aussicht gestellt und zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei
- HSt. 2.90020.3611.00 VHK 001 in Höhe von Investitionspauschale, Investitionsförderung vom Land | 369.345 € |
- HSt. 1.63110.1713.00 in Höhe von Gemeindestraßen, Sonstige Zuweisungen vom Land (Kfz-Steuer) | 10.655 € |
Die Nachveranschlagung der Besonderen Bewilligung wird für den 1. Nachtragshaushalt 2019 vorgesehen.