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Tagesordnung - Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss / Umweltausschuss / Werkausschuss des Landkreises Augsburg / Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie des Landkreises Aichach-Friedberg (gemeinsame Sitzung)  

 
 
Bezeichnung: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss / Umweltausschuss / Werkausschuss des Landkreises Augsburg / Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie des Landkreises Aichach-Friedberg (gemeinsame Sitzung)
Gremien: Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss, Umweltausschuss
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 14:30 - 15:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Beteiligungen der Stadt Augsburg hier: Umwandlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH in ein Kommunalunternehmen (Referent: Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/18/01553  
    18.04.2018 - Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1.Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Satzungsentwurf für die Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Augsburg (Anlage 1) zu. Die in den Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg der Änderung der Verbandssatzung des AZV (Anlage 1) zuzustimmen.

 

2.Der Stadtrat stimmt der Satzung für die Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (Anlage 2) zu und beauftragt den Oberbürgermeister, als Vertreter der Stadt Augsburg mit den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg und dem Abfallzweckverband Augsburg die Satzung des AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen zu vereinbaren, die Satzung auszufertigen und die Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen. Die in den Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg die Satzung für ein gemeinsames Kommunalunternehmen (Anlage 2) zu beschließen. 

 

3.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH die Stadt Augsburg zu vertreten und für die formwechselnde Umwandlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH in ein gemeinsames Kommunalunternehmen in Übereinstimmung mit dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses in Anlage 3 zu stimmen und die Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister zu veranlassen.

 

4.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Vertreter der Stadt Augsburg den Austritt der Stadt aus der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen auf den Zeitpunkt einer logischen Sekunde nach der Wirksamkeit der Umwandlung die AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH in das AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (mit Eintragung der Umwandlung) zu erklären und dem Austritt der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg zum gleichen Zeitpunkt vorab zuzustimmen.

 

5.Die in den Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg für die Anträge zur Beauftragung des Verbandsvorsitzenden

zur Vereinbarung, Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen und zur Beschlussfassung über den Umwandlungsbeschluss und zur Veranlassung der Eintragung der Umwandlung (siehe Ziffer 3);

zur Zustimmung zum Austritt der Stadt Augsburg und der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg aus der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (siehe Ziffer 4) und

zur Aufhebung des Entsorgungsvertrages zwischen der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen und dem Abfallzweckverband Augsburg vom 21. März 2000 und zum Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Durchführung der Entsorgungsaufgaben des Abfallzweckverbandes Augsburg mit der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen, jeweils mit Wirkung auf den 2. Januar 2019,

sowie für den Erlass, die Ausfertigung und die Bekanntmachung der Satzung der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen in Übereinstimmung mit dem Entwurf (Anlage 4) zu stimmen.

 

6.Notwendige Modifikationen, insbesondere redaktionelle Änderungen der Regelungen, die aufgrund rechtlicher Anforderungen erforderlich werden, können ohne erneute Vorlage vorgenommen werden, sofern der Wesensgehalt nicht verändert wird, die satzungsmäßig vorgesehenen Rechte und Zuständigkeiten der Unternehmensorgane und die Rechte der Gebietskörperschaften hiervon unverändert bleiben.

 

 

Abstimmungsergebnis Wirtschaftsförderungs-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis Umweltausschuss

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_Umwandlungsbeschluss (1993 KB)    
   
    24.04.2018 - Stadtrat Augsburg
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1.Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Satzungsentwurf für die Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Augsburg (Anlage 1) zu. Die in den Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg der Änderung der Verbandssatzung des AZV (Anlage 1) zuzustimmen.

 

2.Der Stadtrat stimmt der Satzung für die Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (Anlage 2) zu und beauftragt den Oberbürgermeister, als Vertreter der Stadt Augsburg mit den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg und dem Abfallzweckverband Augsburg die Satzung des AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen zu vereinbaren, die Satzung auszufertigen und die Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen. Die in den Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg die Satzung für ein gemeinsames Kommunalunternehmen (Anlage 2) zu beschließen. 

 

3.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH die Stadt Augsburg zu vertreten und für die formwechselnde Umwandlung der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH in ein gemeinsames Kommunalunternehmen in Übereinstimmung mit dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses in (geänderter) Anlage 3 zu stimmen und die Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister zu veranlassen.

 

4.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Vertreter der Stadt Augsburg den Austritt der Stadt aus der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen auf den Zeitpunkt einer logischen Sekunde nach der Wirksamkeit der Umwandlung die AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH in das AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (mit Eintragung der Umwandlung) zu erklären und dem Austritt der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg zum gleichen Zeitpunkt vorab zuzustimmen.

 

5.Die in den Abfallzweckverband entsandten Mitglieder werden beauftragt, in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Augsburg für die Anträge zur Beauftragung des Verbandsvorsitzenden

-zur Vereinbarung, Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen und zur Beschlussfassung über den Umwandlungsbeschluss und zur Veranlassung der Eintragung der Umwandlung (siehe Ziffer 3);

-zur Zustimmung zum Austritt der Stadt Augsburg und der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg aus der AVA Abfallverwertung Augsburg gemeinsames Kommunalunternehmen (siehe Ziffer 4) und

-zur Aufhebung des Entsorgungsvertrages zwischen der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen und dem Abfallzweckverband Augsburg vom 21. März 2000 und zum Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Durchführung der Entsorgungsaufgaben des Abfallzweckverbandes Augsburg mit der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen, jeweils mit Wirkung auf den 2. Januar 2019,

sowie für den Erlass, die Ausfertigung und die Bekanntmachung der Satzung der AVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen in Übereinstimmung mit dem Entwurf (Anlage 4) zu stimmen.

 

6.Notwendige Modifikationen, insbesondere redaktionelle Änderungen der Regelungen, die aufgrund rechtlicher Anforderungen erforderlich werden, können ohne erneute Vorlage vorgenommen werden, sofern der Wesensgehalt nicht verändert wird, die satzungsmäßig vorgesehenen Rechte und Zuständigkeiten der Unternehmensorgane und die Rechte der Gebietskörperschaften hiervon unverändert bleiben.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 geänderteAnlage3EntwurfUmwandlungsbeschluss (3585 KB)    
Ö 4  
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