Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss  

 
 
Bezeichnung: Jugendhilfeausschuss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 15.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 14:05 - 15:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Vorstellung von Herrn Dr. Rebstein (Quartiersmanagement Oberhausen) mit einem ersten Rückblick seit Tätigkeitsbeginn (01.04.2018) (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
BER/18/02341  
Ö 4  
Offene Jugendarbeit; Südstern, Juki Hochfeld, Eröffnung Café Unfug etc. Sachstandsbericht (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
BER/18/02342  
Ö 5  
Berufsintegrationsprojekt im Holzerbau Hochzoll (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/18/02343  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Jugendberufsagentur - 1 Jahr erfolgreiche Arbeit (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
BER/18/02344  
Ö 7  
Freiwillige Investitionskostenförderung der Stadt Augsburg zur Schaffung und zum Ausbau neuer Betreuungsplätze in der Großtagespflege, in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten für die Jahre 2018 - 2021 (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/18/02345  
Ö 8  
Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; Ersatzneubau mit Erweiterung einer Kindertagesstätte mit vier Kindergarten- und einer Hortgruppe an der Sigmund-Schuckert-Str. 3, 86169 Augsburg (Sozialregion Süd) (Referent: Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/18/02346  
    15.11.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1. Die Realisierung der o. g. Maßnahme wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben.

 

2. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

3. Für die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

4. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzelentscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

18

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    27.11.2018 - Stadtrat Augsburg
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

  1. Die Realisierung der o. g. Maßnahme wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben.

 

2.Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

3.r die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

4.Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzelentscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 9  
Genehmigung der Niederschriften - vom 14.05.2018 (Jugendhilfeausschuss) öffentlich und nichtöffentlich - vom 05.06.2018 (gemeinsame Sitzung Jugendhilfeausschuss / Ausschuss für Bildung und Ausbildung / Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur)  
13.WP 21.JUH  
Ö 10  
Anfragen / Verschiedenes