Beschluss
Die Stadt Augsburg erklärt vorbehaltlich einer Förderzusage des Freistaates Bayern und der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushalten ihre Bereitschaft, die Richtlinien zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung zu vollziehen und den Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu tragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag (maximale Gesamtzuweisung 40 Euro / Geburt im Stadtgebiet) zur Vorlage bei der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken) vorzubereiten. Der Förderantrag beinhaltet eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen und die Ausarbeitung eines Kosten- und Finanzierungsplanes.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils (mindestens 10 %) zu den jeweiligen Haushalten zu beantragen. Eine Berücksichtigung im Haushalt erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und vorbehaltlich einer Förderzusage.
Die Mindesthöhe des Eigenanteils beträgt bei 10 %iger Beteiligung ca. 24.000 Euro / Förderjahr. Für den Bewilligungszeitraum 2018 wird der Faktor vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege noch gesondert festgesetzt, nachdem die Meldungen der Krankenhäuser nach Art. 24 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) für das Jahr 2017 vollständig vorliegen. Für die weiteren Förderjahre (2019, 2020, 2021) beträgt der Faktor 40.
Der Eigenanteil der Stadt Augsburg verteilt sich folgendermaßen auf die fünf Jahre:
2018 maximal 23.380 Euro
2019 je nach Geburtenzahl ca. 25.000 Euro
2020 je nach Geburtenzahl ca. 25.000 Euro
2020 je nach Geburtenzahl ca. 25.000 Euro
2021 je nach Geburtenzahl ca. 25.000 Euro
Da die Antragstellung auf Fördermittel nach der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern bis zum 31.10.2018 befristet ist, ergibt sich die Eilbedürftigkeit des Beschlusses.
Der Eigenanteil für den Vollzug der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe soll im Haushalt des Referates 7 eingeplant werden.