Beschluss
In den nachstehend aufgeführten Fußgängerbereichen in der Innenstadt ist derzeit wegerechtlich der ausnahmsweise zulässige Radverkehr auf die Zeit von 20:30 Uhr bis 9:00 Uhr beschränkt. Künftig wird der Radverkehr in der Zeit von 20:30 Uhr bis 11 Uhr zugelassen.
Betroffen hiervon sind:
• Ludwigstraße/ Teilstück
• Annastraße
• Steingasse
• Martin-Luther-Platz
• Rathausplatz/ Teilstück (Bereich zwischen Steingasse und Karolinenstraße)
• Philippine-Welser-Straße
• Fuggerplatz
• Welserplatz (im Bereich der ehemaligen Annastraße)