Beschlussempfehlung
1.Die fachliche Betreuung der Stiftung Staatstheater Augsburg erfolgt durch das Kulturreferat.
2.Das Kulturreferat übernimmt die Vorbereitung für die Sitzungen des Stiftungsrates sowie die Betreuung der Mitglieder des Stiftungsrates und ist aktenführende Behörde der Akten der Stiftung Staatstheater Augsburg.
3.Sofern dies aufgrund der Eigenständigkeit der Stiftung noch erforderlich sein sollte, führt das Kulturreferat im Einzelfall notwendige Beschlussfassungen im Kulturausschuss/Stadtrat herbei.