Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Tagesordnung - Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit  

 
 
Bezeichnung: Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit
Gremium: Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit
Datum: Mi, 10.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Neubau Freiwillige Feuerwehr Göggingen (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
BER/18/02219  
Ö 4  
Sachstandsbericht Bürgerbüro Hochzoll (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BER/18/02220  
Ö 5  
Beitritt zum Förderverein "Verein zur Förderung der Bio-Städte e. V." (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/18/02129  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Kommunale Prävention; Frühintervention für erstauffällige Drogenkonsumenten - Projekt FreD der Drogenhilfe Schwaben gGmbH (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
BER/18/02221  
Ö 7  
Kommunale Prävention; Verbesserung der Situation von Prostituierten - Weiterentwicklung und Ausbau der Milieusozialarbeit (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/18/02130  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Implementierung der Kommunalen Präventionsstrategie Communities That Care (CTC) (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/18/02207  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Kommunale Kriminalprävention; Entwicklung des Büros für Kommunale Prävention (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/18/02075  
Ö 10  
Neuaufteilung der Sparten auf den Augsburger Plärrerveranstaltungen (Referent: Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/18/02096  
    10.10.2018 - Allgemeiner Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

 

1.Der Beschluss vom 29.10.2010 über die Festsetzung der Flächen bzw. Frontmeter für die einzelnen Geschäftssparten auf den Plärrerveranstaltungen (Drucksache-Nr. 10/00160) wird aufgehoben.

 

2.Ausgehend von regelmäßig insgesamt ca. 1.030 Frontmetern, erfolgt die Neuaufteilung der Sparten künftig in einem Teil I (Kindergeschäfte, Rund- und Hochfahrgeschäfte, Autoskooter, Belustigungs- und Laufgeschäfte, Geisterbahnen, Riesenräder sowie Großgeschäfte wie z. B. Schienen- und Wasserbahnen) mit insgesamt ca. 425 Metern und einem Teil II (Imbiss- und Getränkeausschank, Süßwaren, Verlosungen, Schieß-, Spiel- und Verkaufsgeschäfte) mit insgesamt ca. 480 Metern.

 

3.Die Anzahl der Frontmeter für drei Festzelte bleibt wie bisher bei ca. 125 Metern.

 

4.Die Verteilung der Frontmeter innerhalb von Teil I und Teil II erfolgt unter Wahrung eines ausgewogenen Gesamtkonzeptes z. B. bei verändertem Verbraucherverhalten oder nach Bewerberlage im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Veranstalters durch die Verwaltung. Ein Ausgleich der Frontmeter kann immer nur innerhalb eines Teils durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

10:1

 

   
    24.10.2018 - Stadtrat Augsburg
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Der Beschluss vom 29.10.2010 über die Festsetzung der Flächen bzw. Frontmeter für die einzelnen Geschäftssparten auf den Plärrerveranstaltungen (Drucksache-Nr. 10/00160) wird aufgehoben.

 

2. Ausgehend von regelmäßig insgesamt ca. 1.030 Frontmetern, erfolgt die Neuaufteilung der Sparten künftig in einem Teil I (Kindergeschäfte, Rund- und Hochfahrgeschäfte, Autoskooter, Belustigungs- und Laufgeschäfte, Geisterbahnen, Riesenräder sowie Großgeschäfte wie z. B. Schienen- und Wasserbahnen) mit insgesamt ca. 425 Metern und einem Teil II (Imbiss- und Getränkeausschank, Süßwaren, Verlosungen, Schieß-, Spiel- und Verkaufsgeschäfte) mit insgesamt ca. 480 Metern.

 

3. Die Anzahl der Frontmeter für drei Festzelte bleibt wie bisher bei ca. 125 Metern.

 

4. Die Verteilung der Frontmeter innerhalb von Teil I und Teil II erfolgt unter Wahrung eines ausgewogenen Gesamtkonzeptes z. B. bei verändertem Verbraucherverhalten oder nach Bewerberlage im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Veranstalters durch die Verwaltung. Ein Ausgleich der Frontmeter kann immer nur innerhalb eines Teils durchgeführt werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

50

Abstimmung:

einstimmig

 

Ö 11  
Genehmigung der Niederschriften vom 06.12.2017  
13.WP 35.ALL  
Ö 12  
Anfragen / Verschiedenes