Beschlussempfehlung
Der Vertreter der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH wird bevollmächtigt und beauftragt folgender Gesellschaftsvertragsänderung zuzustimmen:
§ 2 Abs. 1 der Satzung wird um folgende Buchstaben f) ergänzt:
„[Gegenstand des Unternehmens ist] „die überwiegend selbständige Erbringung von Leistungen im Rahmen ihres allgemeinen Leistungsspektrums gegenüber der Gesellschafterin.“