Beschluss
Eine geplante Wohnstraße im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 476 II („Innerer und Mittlerer Ladehof zwischen Hauptbahnhof und Gögginger Brücke“) ist zu benennen.
Entsprechend der Eintragung im Lageplan (siehe Anlage) wird die folgende Straßenbenennung vorgenommen:
Kurt-Viermetz-Straße