Beschlussempfehlung
1.Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des VBP Nr. 662 B „Westlich der Ammannstraße“ in der Zeit vom 09.10.2017 mit 10.11.2017 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 22.08.2018 behandelt (siehe Anlage 1).
2.Der Entwurf des VBP Nr. 662 B für den Bereich zwischen der Ammannstraße (teil-weise einschließlich) im Osten, der Bgm.-Wegele-Straße (teilweise einschließlich) im Süden, der Mühlhauser Straße / Bundesstraße B 2 (teilweise einschließlich) im Wes-ten und den naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen auf Grundstück Fl.Nr. 1700/46, Gemarkung Lechhausen, im Norden, in der Fassung vom 22.08.2018, wird gebilligt (siehe Anlage 2).
3.Der VBP Nr. 662 B ändert mit dem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit dem 08.05.1998 rechtsverbindlichen BP Nr. 662 „Nördlich der Bgm.-Wegele-Straße“ und hebt diesen insoweit auf.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.