Beschluss
Nach Art. 66 GO werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 810.000 € bei HSt. 2.27010.9401.00 VHK 801, Sanierungsmaßnahmen an der Martinschule, Hochbauherstellung bewilligt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 712.700 € bei HSt. 2.27010.3611.00 VHK 801, Sanierungsmaßnahmen an der Martinschule, Investitionsförderung vom Land und durch Wenigerausgaben in Höhe von 97.300 € bei HSt. 2.20010.9401.00 VHK 001, Schulsanierungen -Sonderprogramm-, Hochbauherstellung.
Die Besondere Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt werden.