Beschluss
1. Bei der Stadtverwaltung Augsburg wird im Bereich des Personalamtes/ Arbeitssicherheitstechnischer Dienst die Stelle eines/einer Brandschutzbeauftragten eingerichtet.
2.Zur Durchführung der vielschichtigen Aufgaben des/der Brandschutzbeauftragten in den städtischen Dienstgebäuden und Einrichtungen ist der Stellenplan des Personalamtes wie folgt zu ändern:
Stellenneuschaffung (im Bereich Arbeitssicherheitstechnischer Dienst)
1 Brandschutzbeauftragte/rEG 11 Fg. 2 A2.3 TVöD