Beschluss
1.Zur Beschleunigung der Nachbesetzungen von vakanten Stellen im Jobcenter und um die anhaltende Fluktuation im Jobcenter abzufedern, wird ein „Einarbeitungspool“ mit einer Kapazität von sechs VZÄ eingerichtet. Die Beschäftigten werden zunächst im sozialen Bereich (Verwaltungs- und Sozialrecht) fortgebildet, so dass ein Einsatz im Jobcenter erfolgen kann. Ein erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs I (oder vergleichbar) wird angestrebt, soweit nicht bereits eine höhere Qualifikation voliegt.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Einarbeitungs- bzw. Schulungskonzept zu erarbeiten und dem Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur zu berichten.
3.Des weiteren ist eine Vereinbarung mit dem Jobcenter hinsichtlich der Kostenaufteilung zu schließen.
4.Die der Stadt Augsburg voraussichtlich bei Unterabschnitt 08910 (Sonstige Einrichtungen und sonstige Personalfürsorge für Verwaltungsangehörige) entstehenden Ausgaben werden jeweils hälftig durch das Jobcenter und aus dem Haushalt der Stadt Augsburg gegenfinanziert. Im Jahr 2018 kann der städtische Anteil im Volumen von bis zu 150.000 € durch Inanspruchnahme der Personaldeckungsreserve (HSt. 1.91010.4701.00) gewährleistet werden. Bei Sicherstellung des komplementären Finanzierungsanteils vom Jobcenter, gilt eine entsprechende besondere Bewilligung für 2018 in Höhe des Bruttovolumens von bis zu 300.000 € als in Aussicht gestellt. Ab dem 2. Nachtragshaushalt 2018 erfolgt eine Abbildung in der Haushaltsplanung.
Die Begründung ändert sich wie in der Anlage farblich gekennzeichnet.