Beschlussempfehlung
Dem Erlass der in Anlage I beigefügten Geschäftsordnung des Kulturbeirats der Stadt Augsburg wird zugestimmt.
Zu der Geschäftsordnung des Kulturbeirates der Stadt Augsburg soll zum § 2 Abs. 2 Nr. 4 a folgender Satz hinzugefügt werden:
„Hierbei sollten mindestens zwei von fünf Repräsentanten Frauen sein.“