Beschluss
1.Für den Bereich zwischen den privaten Industrie-Gleisanlagen (einschließlich) im Norden, der Auerstraße (einschließlich) im Osten, der August-Wessels-Straße (einschließlich) im Süden sowie der Gubener Straße (einschließlich) im Westen, wird der BP Nr. 272 II „Nördlich der August-Wessels-Straße, westlich der Auerstraße“ aufgestellt.
2.Dem Vorentwurf des BP Nr. 272 II vom 28.08.2017 mit Begründung einschließlich vorläufigem Umweltbericht wird zugestimmt (siehe Anlage 1).
3.Der BP Nr. 272 II ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den seit 14.11.1986 rechtsverbindlichen BP Nr. 212 A „Gubener Straße“ und hebt diesen insoweit auf.
4.Das Verfahren zur Aufstellung des BP Nr. 272 „Gewerbegebiet südlich des Holzweges / östlich der B 17“ wird, soweit es sich mit dem Geltungsbereich des BP Nr. 272 II überschneidet, eingestellt.
5.Das Verfahren zur Aufstellung des restlichen BP Nr. 272 wird außerhalb des Geltungsbereichs des BP Nr. 272 II unter der neuen Nr. 272 III und dem Titel „Südlich der August-Wessels-Straße, westlich der Gubener Straße“ zu gegebener Zeit bei entsprechender Planungserfordernis weitergeführt.
6.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Vorschriften des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
7.Mit dieser Beschlussvorlage ist der Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 23.06.2017 (siehe Anlage 2) entsprechend der Geschäfts-ordnung der städtischen Kollegien behandelt und erledigt.