Beschluss (aus der Mitte des Ausschusses)
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit auf den in Frage stehenden Grundstücken eine Kinderbetreuungseinrichtung möglich ist. Insbesondere ist sowohl auf die notwendigen Bedarfe Rücksicht zu nehmen, als auch auf das Thema bauliche Möglichkeiten, vor allem im Hinblick auf § 34 BauGB.