Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 166.000 € bei HSt. 2.36210.9401.00 VHK 423 - Sanierung Stadtmauer / Wallanlagen beim Roten Tor, Hochbauherstellung, in Aussicht gestellt und zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. durch Wenigerausgaben (-) in Höhe von
Betrag | Haushaltstelle | Bezeichnung |
33.940 € | 2.36210.3611.00 VHK 423 | Investitionsförderung vom Land für o.g. Maßnahme |
7.980 € | 2.36210.3621.00 VHK 423 | Investitionsförderung von Gemeinden für o.g. Maßnahme |
16.900 € | 2.36210.3611.00 VHK 211 | Wallsanierung Pilotprojekt Lueginsland bis Fischertor, Investitionsförderung vom Land (nicht übertragbarer Haushaltsrest) |
- 107.180 € | 1.91010.8501.00 | Vorläufig: Allgemeine Deckungsreserve |
Eine modifizierte Nachveranschlagung bezüglich der Höhe als auch der Deckung wird für den 1. Nachtragshaushalt 2017 vorgesehen.