Beschlussempfehlung
1.Die Realisierung der in der Anlage genannten Maßnahme wird grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben.
2.Die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger werden im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang und im Rahmen der beim UA 46990 in den jeweiligen Jahren bereitgestellten Haushaltsmittel geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.
3.Für die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben und der Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.
4.Diese Beschlussvorlage ersetzt die Beschlussvorlage BVS/16/00145 vom 08.02.2016.