Beschluss
Zur Erfüllung der bestehenden vertraglichen Verpflichtung bezüglich der Einrichtung einer Radstation im Helio-Center werden nach Art. 66 GO zusätzliche Ausgabemittel in Höhe von 507.166 Euro bei HSt. 1.68110.5301.04, Parkeinrichtungen / Grundstücksmieten und Pachten - Sonderbewirtschaftung -umsatzsteuerpflichtig- in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung in Aussicht gestellt.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei HSt. 2.91010.3101.00 VHK 001 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, Zweckbindung Parkraum.