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Tagesordnung - Umweltausschuss  

 
 
Bezeichnung: Umweltausschuss
Gremium: Umweltausschuss
Datum: Mo, 20.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Errichtung von zwei Ehrengräbern (Referent: Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister)  
Enthält Anlagen
BSV/16/01016  
Ö 4  
Änderung der Friedhofsgebühren-und -kostensatzung und der Anlage zur Friedhofsgebühren- und -kostensatzung der Stadt Augsburg (Gebühren- und Kostenverzeichnis) (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/16/01032  
    20.03.2017 - Umweltausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung

1.Die Satzung über die Gebühren und Kosten für die Benutzung von Friedhöfen und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofsgebühren- und Kostensatzung) vom 14.06.1988, zuletzt geändert durch die Satzung 14.11.2014 (ABl. S.283) wird gemäß dem beiliegenden Entwurf (Anlage 5) geändert.

2.Die Anlage zur Friedhofsgebühren- und Kostensatzung der Stadt Augsburg (Gebühren- und Kostenverzeichnis) vom 05.08.2005 (ABl. S.159), in der Fassung vom 25.02.2016 (Abl. S. 62) wird gemäß dem beiliegenden Entwurf (Anlage 3) geändert.

3.Die inneren Annuitätendarlehen für den UA 75110 Friedhofswesen, den UA 75120 Krematorium und den UA 75130 Bestattungsdienst werden ab 2017 in variable Ratendarlehen umgewandelt und gemäß aktuellen Kreditmarktkonditionen bis auf weiteres mit 1% verzinst. Die Gesamtlaufzeit der inneren Darlehen bleibt unverändert. Sie verringert sich jedoch infolge von Sondertilgungen.

4.Der allgemeine Haushalt gewährt dem Friedhofswesen als Ausgleich für die Pflege- und den Unterhalt des Grünwertanteils der städtischen Friedhöfe einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12,15% der jährlich anfallenden Pflege- und Unterhaltskosten.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig

 

   
    30.03.2017 - Stadtrat Augsburg
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

1.Die Satzung über die Gebühren und Kosten für die Benutzung von Friedhöfen und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofsgebühren- und Kostensatzung) vom 14.06.1988, zuletzt geändert durch die Satzung 14.11.2014 (ABl. S.283) wird gemäß dem beiliegenden Entwurf (Anlage 5) geändert.

2.Die Anlage zur Friedhofsgebühren- und Kostensatzung der Stadt Augsburg (Gebühren- und Kostenverzeichnis) vom 05.08.2005 (ABl. S.159), in der Fassung vom 25.02.2016 (Abl. S. 62) wird gemäß dem beiliegenden Entwurf (Anlage 3) geändert.

3.Die inneren Annuitätendarlehen für den UA 75110 Friedhofswesen, den UA 75120 Krematorium und den UA 75130 Bestattungsdienst werden ab 2017 in variable Ratendarlehen umgewandelt und gemäß aktuellen Kreditmarktkonditionen bis auf weiteres mit 1% verzinst. Die Gesamtlaufzeit der inneren Darlehen bleibt unverändert. Sie verringert sich jedoch infolge von Sondertilgungen.

4.Der allgemeine Haushalt gewährt dem Friedhofswesen als Ausgleich für die Pflege- und  den Unterhalt des Grünwertanteils der städtischen Friedhöfe einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12,15% der jährlich anfallenden Pflege- und Unterhaltskosten.

 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

48

Abstimmung:

43:5

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 9_WSA_30.03.2017_Verbesserungsvorschläge Friedhofsgebühren (2730 KB)    
Ö 5  
Bericht zum Fördervorhaben "Klimaschonende Fuhrparkflotten ? Teilumstellung der Fuhrparkflotten der Kooperationspartner des Regionalen Klimaschutzmanagements im Wirtschaftsraum Augsburg auf klimafreundliche Antriebe" (Referent: Reiner Erben, berufsm. Stadtrat)  
BER/17/00190  
Ö 6  
Genehmigung der Niederschrift vom 28.11.2016        
Ö 7  
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