Beschluss
1. Den im beiliegenden Bericht dargestellten Planungsabsichten zur Neuordnung eines
Autohausgrundstückes zwischen der Schwimmschul- und der Langenmantelstraße zu
einer Einzelhandels- und Hotelnutzung wird zugestimmt.
2. Sofern ein vollständiger und abgestimmter Antrag gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) mit unterschriebener Grundzustimmungserklärung, Kooperationsvereinbarung
und Nachweis der Grundstücksverfügbarkeit sowie zur finanziellen Leistungsfähigkeit
seitens der Vorhabenträgerin vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, die Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorzubereiten.
Im Vorfeld hierzu sind die ersten konkreten Planungen mit den maßgeblichen
Fachbehörden abzustimmen.