Beschlussempfehlung
1. Von der Kostenentwicklung für die Altlastensanierung auf dem für die Feuerwache West vorgesehenen städtischen Grundstück wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Baumaßnahme notwendige vorgeschaltete Altlastensanierung fort- bzw. durchzuführen.
3. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.000.000 Euro bei HSt. 2.13010.9601.00 VHK 901 - Errichtung einer Feuerwache West, Sonstige Bauten, bewilligt. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, Zweckbindung Feuerwache West, in gleicher Höhe.
Die Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2024 nachveranschlagt werden.